Durch meine Kassenzulassung seit 2014 kann ich als Psychologische Psychotherapeutin mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen. Die Angebote meiner Praxis richten sich an alle gleichermaßen, egal ob Sie selbst ein paar Sitzungen bezahlen wollen, oder ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Gesetzlich Versicherte

Seit 1. April 2017 können gesetzlich Versicherte nach erfolgter Terminvereinbarung in der sog. psychotherapeutischen Sprechstunde ein Erstgespräch in Anspruch nehmen, in dem der Bedarf und die Behandlungsmöglichkeiten geklärt werden. Sie müssen nur Ihre Versichertenkarte mitbringen. Eine weiterführende Behandlung muß beantragt werden.

Privat Versicherte

Die Leistungen, die von privaten Krankenkassen übernommen werden, sind hinsichtlich der Psychotherapie leider sehr unterschiedlich und oft vertragsabhängig. Als privat versicherter Patient sollten Sie deshalb bereits idealerweise vor Aufnahme der Psychotherapie bei Ihrer Kasse in Erfahrung bringen, welche Kosten übernommen werden.

Versicherte der Berufsgenossenschaft

Wenn Sie durch einen Arbeits- oder Wegeunfall an einer psychischen Beeinträchtigung leiden (siehe Traumatherapie), wenden Sie sich an Ihren D-Arzt oder Ihre Berufsgenossenschaft. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollte eine Zustimmung der Berufsgenossenschaft über 5 Probesitzungen vorliegen, die Sie zum ersten Termin mitbringen.

Selbstzahler

Natürlich können Sie darüberhinaus die Behandlung auch selbst bezahlen, z. B. wenn Sie Coaching, Selbsterfahrung oder Supervision ohne entsprechenden Krankheitswert in Anspruch nehmen möchten. Oder, wenn Sie nicht möchten, daß eine Diagnose an die Kasse weitergeleitet wird. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.